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Reform des Unterhaltsrechts zum 01.01.2008
Der Bundestag hat am 09.11.2007 das neue Unterhaltsrecht verabschiedet. Es tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Das neue Unterhaltsrecht sieht insbesondere eine Änderung in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten vor. Künftig sind die Unterhaltsansprüche minderjähriger und privilegiert volljähriger Kinder vorrangig vor anderen Unterhaltsansprüchen. Ferner sind künftig auf dem zweiten Rang alle Unterhaltsansprüche Kinder betreuender Elternteile zu erfüllen, egal ob sie mit dem Unterhaltsschuldner verheiratet waren oder nicht. An die Stelle der Regelbetragsverordnung, in der bisher die Unterhaltsbedarfssätze minderjähriger Kinder geregelt waren, tritt künftig der so genannte Mindestbedarf. Aus diesem Grund hat die Düsseldorfer Tabelle bereits nach einem halben Jahr eine Änderung erfahren. Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab8/ddorftab2008.pdf
Rentenversicherungspflicht für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer vom Tisch!! Wir hatten über das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005 berichtet. Das Urteil hat zu großer Verunsicherung geführt. Nach dieser Entscheidung war in einem Einzelfall zu lasten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH festgestellt worden, dass die Bezüge des Geschäftsführers der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Tausende von Gesellschafter-Geschäftsführern befürchteten hiernach, nachträglich zu Rentenversicherungsbeiträgen herangezogen zu werden. Der Deutsche Rentenversicherungsbund vertrat bereits die Auffassung, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts als Einzelfallentscheidung und damit für die deutsche Rentenversicherung noch nicht als generell bindend anzusehen sei. Dieser Auffassung ist jetzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefolgt. Durch Mitteilung vom 04.04.2006 hat das Bundesministerium angekündigt, dass eine gesetzliche Klarstellung erfolgt mit dem Inhalt, dass die bisherige Rechtsanwendungspraxis der Rentenversicherungsträger bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des Bundessozialgerichts beibehalten werden soll. Damit ist die Versicherungspflicht der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer vom Tisch ebenso eventuelle Beitragsnachzahlungen.
Steuerfreie Übertragungen von GmbH-Beteiligungen
Der Verkauf einer im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligung ist einkommensteuerpflichtig, wenn die Beteiligung mindestens 1 % des Stammkapitals beträgt. Dagegen ist die Übertragung einer solchen Beteiligung unter Vorbehalt eines Nießbrauchrechts im Wege vorweggenom-
Betriebliche Pkw-Nutzung über 50 %
Bislang versteuert das Finanzamt die Privatnutzung eines Pkw monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises zzgl. der Kosten für Sonderausstattungen einschl. Umsatzsteuer, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Es wurde nicht unterschieden, ob das Fahrzeug notwendiges ist oder gewillkürtes Betriebsvermögen ist. Notwendiges Betriebsver-
Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung
Im Jahr 2003 hatte der Gesetzgeber Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis endet, die Verpflichtung auferlegt, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. Zugleich wurde den Arbeitgebern in diesem Zusammenhang aufgegeben, die Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeits-
Mit Wirkung ab 31.12.2005 hat der Gesetzgeber die Rege-
Die gesetzliche Konkretisierung wird möglicherweise zu verschärften Verhängungen von Sperrzeiten führen, weil die Arbeitnehmer sich jetzt nicht mehr zu ihrer Entlastung darauf berufen können, den Rechtsbegriff der "Unverzüglichkeit" verkannt zu haben.
Bei verschuldetem Meldeverstoß ist eine einwöchige Sperrzeit vorgesehen, was für diesen Zeitraum zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs und zu einer Minderung der Anspruchsdauer führt.
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